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   VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520   

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VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520 (https://dejure.org/2023,13672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520 (https://dejure.org/2023,13672)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 2023 - 22 ZB 22.1520 (https://dejure.org/2023,13672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; BayWG Art. 63 Abs. 3 S. 1; ZPO § 493
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im Verfahren, welches auf die Aufhebung einer der Beigeladenen erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für ein Schotterwerk mit Schlammbecken zielte

  • rewis.io
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Im Übrigen ist - wovon auch das Verwaltungsgericht ausgegangen ist (UA S. 17) - bei der hier vorliegenden Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt derjenige der Erteilung der Genehmigung; nachträgliche Änderungen der Sach- oder Rechtslage zu Lasten des Anlagenbetreibers sind - im Gegensatz von solchen zu seinen Gunsten - nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 - juris, LS 1; B.v. 8.10.2021 - 7 B 1.21 - juris Rn. 9).

    Damit liegt auch insoweit keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör vor (vgl. zum Zusammenhang BVerwG, U.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 23).

    Dabei kann sich das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat; insoweit nicht anders zu behandeln sind gutachterliche Stellungnahmen, die erst während eines gerichtlichen Verfahrens von einer beteiligten Behörde eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 25; B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Dies ist im allgemeinen der Fall, wenn das vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 26; B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 26.06.2020 - 7 BN 3.19

    Normenkontrollstreit um eine Rechtsverordnung über die Neufestsetzung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Dabei kann sich das Tatsachengericht ohne Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht auf Gutachten oder gutachterliche Stellungnahmen stützen, die eine Behörde im Verwaltungsverfahren eingeholt hat; insoweit nicht anders zu behandeln sind gutachterliche Stellungnahmen, die erst während eines gerichtlichen Verfahrens von einer beteiligten Behörde eingeholt und als Parteivortrag in das Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 25; B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Dies ist im allgemeinen der Fall, wenn das vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, etwa nicht auf dem allgemein anerkannten Stand der Wissenschaft beruht, von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare inhaltliche Widersprüche enthält oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen gibt, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, B.v. 28.7.2022 - 7 B 15.21 - juris Rn. 26; B.v. 26.6.2020 - 7 BN 3.19 - juris Rn. 6).

  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet grundsätzlich nicht, dass das Gericht vor der Entscheidung auf seine Rechtsauffassung oder das Ergebnis seiner Beweiswürdigung hinweist (vgl. BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 25.1.2011 - 2 ZB 09.30031 - juris Rn. 7).

    Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt nur, dass die Beteiligten erkennen können, auf welche tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung nach Ansicht des Gerichts ankommt; das Gericht darf nicht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung machen und damit dem Rechtsstreit eine Wendung geben, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79.11 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.08.2013 - 22 CS 13.1160

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Den ferner - nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Landratsamt - gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage lehnte das Verwaltungsgericht ab; eine Beschwerde der Kläger zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos (B.v. 7.8.2013 - 22 CS 13.1160).

    Die Notwendigkeit einer Abweichung und Beweiserhebung durch das Gericht (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) ist erst dann geboten, wenn sich dem Gericht der Eindruck aufdrängt, dass die gutachterliche Äußerung des Wasserwirtschaftsamts tatsächlich oder rechtlich unvollständig, widersprüchlich oder aus anderen Gründen fehlerhaft ist (vgl. BayVerfGH, E.v. 18.3.2010 - Vf. 35-VI-09 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 6.4.2020 - 8 ZB 19.852 - juris Rn. 16; B.v. 9.5.2017 - 22 ZB 17.152 - juris Rn. 10; B.v. 7.8.2013 - 22 CS 13.1160 - juris Rn. 15).

  • BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 1011/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 C 37.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 18.03.2014 - 10 B 11.14

    Friedhof; Wiedereröffnung; Sachverständiger; Ortstermin; Ortsbesichtigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Auch die u.a. der Gewährung rechtlichen Gehörs dienenden Vorschriften über die Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme (vgl. BVerwG, B.v. 18.03.2014 - 10 B 11.14 - juris Rn. 11; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 97 Rn. 1) wurden mithin beachtet; die Kläger konnten sich ausreichend rechtliches Gehör durch die eigene Befragung von Dr. S verschaffen.
  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 C 37.17

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine allgemeine Frage- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, B.v. 5.3.2018 - 1 BvR 1011/17 - juris Rn. 18; BVerwG, B.v. 8.3.2018 - 2 C 37.17 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für einen Teilabschnitt der Erdgasfernleitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Im Übrigen würde eine Aufklärungsrüge nach § 86 Abs. 1 VwGO unter anderem Darlegungen dazu voraussetzen, welche tatsächlichen Feststellungen bei der Durchführung der vermissten Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer den Klägern als Rechtsmittelführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. etwa BVerwG, B.v. 2.3.2023 - 4 B 16.22 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 15.12.2022 - 22 ZB 22.1405 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Auch deshalb musste dem hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 27; dazu BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367

    Abwehranspruch gegen befürchtete Grundstücksbeeinträchtigung durch ein

    Auszug aus VGH Bayern, 22.05.2023 - 22 ZB 22.1520
    Auch deshalb musste dem hilfsweise gestellten Beweisantrag nicht nachgegangen werden (vgl. BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 27; dazu BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - juris Rn. 5 f.).
  • BVerwG, 23.05.2017 - 7 B 17.16

    Viehwirtschaft angrenzend an einen Entwässerungsgraben; Einhaltung eines Abstands

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2019 - 13 A 3332/18

    Kenntnisnahme des Vorbringens eines Beteiligten durch das Gericht bzgl. Ablehnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 16 A 3385/19

    Bewilligung von Leistungen aufgrund einer Conterganschädigung durch Einnahme von

  • VGH Bayern, 15.12.2022 - 22 ZB 22.1405

    Fehlen eines qualifizierten Rechtsschutzbedürfnisses für eine vorbeugende

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2592/18

    Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Leiterin einer

  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

  • BVerwG, 08.10.2021 - 7 B 1.21

    Maßgeblicher Zeitpunkt für gerichtliche Überprüfung einer

  • BVerwG, 15.05.2014 - 9 B 14.14

    Gewährleistung einer sachverständigen Würdigung der i.R.d. Flurbereinigung zu

  • VerfGH Bayern, 18.03.2010 - 35-VI-09

    Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu einer wasserrechtlichen

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

  • VGH Bayern, 14.12.2020 - 10 ZB 20.2656

    Untersagung eines Rockkonzerts durch Allgemeinverfügung

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 22 ZB 17.152

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Rekultivierung und

  • VGH Bayern, 02.02.2018 - 8 ZB 17.1271

    Wasserrechtliche Schutzanordnung - Verbot von Pflanzenschutzmitteln

  • VGH Bayern, 06.04.2020 - 8 ZB 19.852

    Anspruch auf Untersagung eines benachbarten Betriebs zur Lagerung und Behandlung

  • VGH Bayern, 18.11.2022 - 22 ZB 22.290

    Freistellung eines Grundstücks von Bahnbetriebszwecken - Ringbahn Nürnberg

  • BVerwG, 16.01.2023 - 4 BN 46.22

    Zurückweisung der Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 01.09.2020 - 22 ZB 20.132

    Bodenschutzrechtliche Anordnung von Immissionspumpversuchen

  • VGH Bayern, 25.01.2011 - 2 ZB 09.30031

    Rechtliches Gehör; Ablehnung eines Beweisantrags; Urkunde;

  • VG München, 08.04.2024 - M 31 S 23.2706

    Vorläufiger Rechtschutz einer Umweltvereinigung gegen eine beschränkte Erlaubnis

    Seinen amtlichen Auskünften und Gutachten kommt daher bei der behördlichen "Ausfüllung" und Anwendung der allgemein anerkannten Regeln und der wasserfachlichen Erfahrungssätze eine besondere Bedeutung und ein grundsätzlich wesentlich größeres Gewicht als Expertisen privater Fachinstitute zu (stRspr, vgl. aktuell z.B. BayVGH, B.v. 22.5.2023 - 22 ZB 22.1520 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Denn es besteht auch vor diesem Hintergrund kein Anlass - zumal bei summarischer Prüfung -, die amtlichen Auskünfte des WWA als Fachbehörde in Zweifel zu ziehen (vgl. BayVGH, B.v. 22.5.2023, aaO).

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